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Produkthaftungsgesetz

Merkmale des Produkthaftungsgesetzes

  • Verschuldensunabhängige Haftung, d. h. die Haftung wird ausgelöst unabhängig davon, ob dem schadenverursachenden Fehler ein schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt oder nicht
  • Auch Händler können als haftungsverpflichtete Hersteller angesehen werden, z. B. durch Anbringung des Namens-/Warenzeichens am Produkt
  • Importeure, die in den Wirkungsbereich der EU Ware einführen, haften bei fehlerhaften Produkten wie Hersteller Das bedeutet, dass wir die Produkthaftung für MEYRA-Produkte übernehmen und im Falle eines Schadens durch einen Produktfehler die rechtliche Verantwortung dafür übernehmen. Falls ein serienmäßiges MEYRA-Rollstuhlmodell als Basis für die Sonderanfertigung verwendet wird, hält MEYRA die Produkthaftung dafür aufrecht, vorausgesetzt, dass der Umbau fachmännisch erfolgte, das maximal zulässige Gesamtgewicht eingehalten und tragende Teile nicht verändert wurden, sowie bei Bedarf die Kippsicherheit durch Radstandverlängerung, Anti-Kipprollen oder ähnliche Maßnahmen gewährleistet wird.

Produktsicherheits-Gesetz (ProdSG)

Das im August 1997 in Kraft getretene Produktsicherheits- Gesetz (ProdSG) setzt die allgemeine europäische Produktsicherheitsrichtlinie in nationales Recht um und ergänzt das ProdHaftG. Dieses Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen um die Produkthaftung und gibt Behörden die Möglichkeit des Eingreifens. Die Konsequenzen aus dem ProdSG können für Hersteller, Inverkehrbringer und Händler folgenschwer und unangenehm sein.

Einige Besonderheiten sind u. a.:

  • Nur sichere Produkte dürfen in den Verkehr gebracht werden, wobei sich die Sicherheit an anerkannten Regeln der Technik orientiert
  • Zuständige Behörden haben die Befugnis, bei einer möglichen Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit bestimmte Maßnahmen zu treffen
  • Zuständige Behörden können bei einem nicht sicheren Produkt das Inverkehrbringen verbieten
  • Nach Inverkehrbringen können die Behörden die Öffentlichkeit warnen und den Rückruf von inverkehrgebrachten unsicheren Produkten anordnen bzw. veranlassen
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